- 1.1: Konzept und Beratung
- 1.2: Struktur der Website
- 1.3: Webdesign
- 1.4: Texten fürs Web
- 1.5: aktiver Menüpunkt Barrierefreiheit
- 1.5: Content Management Systeme
Das Web im Ohr.
Auch Blinde surfen im Netz - wenn es für sie lesbar ist.
Basierend auf gesetzlichen Grundlagen der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes ist Barrierfreiheit von Webauftritten seit 2005 für viele Einrichtungen Pflicht.
Wissenschaftliche Institute bewegen sich oft im Übergangsbereich zwischen öffentlichen Einrichtungen einerseits, für die Barrierefreiheit Pflicht ist, und privaten Organisationen andererseits, wo noch keine entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen existieren. Nicht nur, um für zukünftige rechtliche Entwicklungen Vorsorge zu tragen, wird Barrierefreiheit deshalb ausdrücklich empfohlen.
Barrierefreiheit ist allgemein kein "Luxus", sondern bringt viele Vorzüge für Ihren Webauftritt, wie: Erweiterung des Kundenkreises, Optimierung für Suchmaschinen, geringerer Datentransfer, eine Version für alle Ausgabegeräte, etc.
Durch die Berücksichtigung der Web Content Accessibility Guidelines 1.0 laden wir auch sehbehinderte Internetnutzer auf Ihre Seiten ein.
manderbachmedia ist spezialisiert auf die barrierefreie Umsetzungen von Websites. Wir orientieren uns dabei an den Richtlinien der Initiative "barrierefrei informieren und kommunizieren" welche u.a. ein Testverfahren (BITV-Test) entwickelt haben.

